Über Tempo 30 innerhalb geschlossener Ortschaften lässt sich gewiss diskutieren. Man braucht auch keineswegs unbedingt ein Freund von einer Absenkung der innerörtlichen Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 auf 30 Kilometern pro Stunde sein, man braucht auch von den üblichen Argumentationen, was Lärmemissionen und Kraftstoffverbrauch angeht, nicht zu folgen, doch eines galt sogar auf dem Stammtischniveau als anerkannt: Tempo 30 bedeutet zunächst einmal eine Steigerung der Sicherheit im Straßenverkehr.
Das galt aber nur bis heute, denn ab heute wissen wir: Tempolimitierungen sind eine Verkehrsgefährdung! Das schreibt zumindest die B.Z.: Wie irrsinnig ist Tempo 30 in Berlin?
Auf immer mehr Haupt- und Nebenstraßen werden Tempo-30-Zonen eingerichtet. Nicht alle machen Sinn.
Ja, keine Frage: nicht alle Verkehrsbeschränkungen sind sinnvoll. Das gilt allerdings nicht nur für Geschwindigkeitsbegrenzungen, sondern auch für Radwegbenutzungspflichten. Was soll’s, hier geht’s nun erst einmal um Geschwindigkeitsbegrenzungen.
Die auf dem Foto dargestellte Situation lässt sich bei Google Streetview noch nicht nachvollziehen, da auf dem vier Jahre alten Bildmaterial noch nicht alle Verkehrsschilder existent sind. Trotzdem ist erkennbar, dass diese Geschwindigkeitsbegrenzungen, anders als im Artikel behauptet, keineswegs lediglich ein paar Meter in der Länge messen, sondern in diesem Fall beispielsweise das Ende der Limitierung von 30 Kilometern pro Stunde aus Lärmschutzgründen zu erkennen ist, die sich vermutlich nach rechts hin eine ganze Weile fortsetzt.
So unscharf das Foto beschrieben wird, so ungenau geht der Artikel weiter. Die Straßenverkehrs-Ordnung unterscheidet explizit zwischen einer Tempo-30-Zone und denen auf einer Strecke wirkenden Geschwindigkeitsbegrenzungen, auch wenn das Netz voll von Klagen ist, in denen jemand „mit 150 in der 120er Zone“ geblitzt wurde. Und dieser Unterschied ist durchaus wichtig: eine Tempo-30-Zone gilt flächendeckend und hüllt beispielsweise ein Wohngebiet ein, während andere Geschwindigkeitsbegrenzungen kraft Zeichen 274 erst einmal bloß auf einer Strecke gelten. Biegt ein Fahrzeug ab, verlässt es die Strecke und somit auch das Tempolimit. Außerdem sind anders als im Artikel angedeutet bei Tempo-30-Zonen keine zeitlichen oder wie auch immer gearteten Einschränkungen der Geltungsdauer möglich.
Ja, man weiß doch, was gemeint ist. Trotzdem ist ein Artikel schwer zu lesen, steckt er von vorne bis hinten voller fachlicher Fehler. Anders als der Artikel suggeriert ist beispielsweise das Aufstellen von solchen Verkehrsschildern durchaus an Anforderungen gebunden, auch wenn das bereits erwähnte Beispiel der Radwegbenutzungspflichten verdeutlicht, dass Anforderungen auch bloß Anforderungen sind, sofern sie denn gelesen werden. Ein umgrenzendes Wohngebiet kann bei einer insgesamt sechsspurigen Straße allerdings schon einen hinreichender Grund für eine wenigstens nächtliche Geschwindigkeitsbegrenzung darstellen.
Die Expertenmeinungen zum Schluss des Artikels sind hingegen wieder ganz interessant. ADAC und CDU sehen einen flüssigen Verkehr lediglich bei Tempo 50 gewährleistet, obwohl mutmaßlich noch nicht beobachtet werden konnte, dass es sich nachts innerhalb der bemängelten Straßen besonders staut. IHK und ein Vertreter der FDP sehen in Geschwindigkeitsbegrenzungen gar eine Verkehrsgefährdung, weil ältere Verkehrsteilnehmer die Zusatzzeichen nicht mehr lesen könnten. Dort ist wenigstens das Argument mit den Zusatzzeichen plausibel, denn mitunter sind diese Zusatzschilder aufgrund ihrer mangelhaften Beschaffenheit tatsächlich erst im letzten Moment zu erkennen. Eine Gefährdung mag daraus durchaus entstehen, wenn der Fahrzeugführer nur noch mit den Zusatzschildern und nicht mehr mit dem restlichen Verkehrsgeschehen beschäftigt ist und ungeduldige Kraftfahrer sich zu gewagten Überholmanövern genötigt sehen.
Das ist aber alles eher ein Problem der mangelnden Regeltreue der Verkehrsteilnehmer und nicht der Tempolimitierungen an sich. Das wird allein schon daran deutlich, dass das Argument der Verkehrsgefährdung zwar angeführt, aber nicht weiter ausgeführt wird: es bleibt bei populistischen Ausrufezeichen. Wer allerdings ein Tempolimit von 50 Kilometern pro Stunde als sichere Reisegeschwindigkeit innerhalb der Stadt oder gar innerhalb von Wohngebieten hält, hat vermutlich noch nie einen Blick in die Unfallstatistiken geworfen.